Taggeldversicherung fehlt – gehe ich leer aus?

«Ich bin zurzeit krank. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass der Arbeitgeber für die Angestellten eine Krankentaggeld­versicherung abgeschlossen hat. Nun stellte sich heraus, dass dem nicht so war. Gehe ich jetzt leer aus?»

Nein. In diesem Fall muss der Betrieb die im Arbeitsvertrag versprochenen Leistungen selbst erbringen. Er muss also den Lohn in dem Umfang überweisen, wie die Versicherung Taggelder bezahlt hätte. Die  meisten Krankentaggeldpolicen ­sichern eine Lohnfortzahlung von 80 Prozent des versicherten Verdienstes für 720  oder 730  Tage innerhalb eines Zeit­raumes von 900 Tagen zu. 

26.05.2020

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