Streitfall: Muss die Krankenkasse zahlen?

«Ich hatte einen Unfall. Die Unfallversicherung will nicht zahlen. Sie behauptet, in einem Streitfall sei meine Krankenkasse vorleistungspflichtig. Stimmt das?»

Ja. Solange strittig ist, ob die Krankenkasse oder die Unfallversicherung die Kosten übernehmen muss, hat vorerst die Krankenkasse die Arzt- und Spitalkosten zu bezahlen. Sie kann die Kosten dann immer noch vom Unfallversicherer zurückverlangen.

09.12.2020

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