Kann ich die Hustentropfen von den Steuern abziehen?

«Ich nehme oft Hustentropfen. Kann ich die Kosten bei den Steuern abziehen?»

Nein. Zwar können Sie Ausgaben für Medikamente, welche die Krankenkasse nicht übernimmt, bei den Krankheitskosten abziehen. Dies aber grundsätzlich nur, wenn ein Arzt oder ein ­anerkannter Naturheilprak­tiker die Mittel verordnet hat. Da dies bei Ihren Hustentropfen nicht der Fall ist, dürfen Sie diese Ausgaben in der Steuer­erklärung nicht abziehen. Gut zu wissen: Der Bund und die meisten Kantone lassen einen Steuerabzug für Krankheitskosten nur zu, wenn die effektiv angefallenen Kosten fünf Prozent des Reineinkommens des Steuerpflichtigen übersteigen. 

09.09.2020

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