Spital: Habe ich ein Mitspracherecht?

«Mein Freund ist schwer erkrankt und nicht mehr ansprechbar. Darf ich bei medizinischen Fragen im Spital mitreden?»

Ja. Sie müssen allerdings vor der Einlieferung ins Spital mit ihm zusammengelebt haben. Auch darf er nicht ver­heiratet sein oder ­einen Beistand haben. Wenn dies der Fall wäre, müsste Ihr Freund in einer Patientenverfügung konkrete An­ordnungen getroffen oder in einem Vorsorgeauftrag festgehalten haben, dass Sie ihn bei medizinischen Mass­nahmen vertreten dürfen.

15.04.2020

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