Sind die nachträglich erhaltenen Vertragsbedingungen verbindlich?

«Ich habe in einem Fitnessstudio einen ­Jahresvertrag abgeschlossen. Unterschreiben musste ich nichts. Nachträglich wurden mir noch allgemeine Vertragsbedingungen ­zu­geschickt. Darin steht unter anderem, dass sich das Abo beim Ausbleiben einer frist­gerechten Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Sind diese Bestimmungen für mich verbindlich?»

Nein. Die allgemeinen Vertragsbedingungen des Fitnessstudios wären nur dann Vertragsbestandteil geworden, wenn Sie davon zum Zeitpunkt des Abo-Abschlusses Kenntnis gehabt hätten. Die nachträglich zugesandten Unterlagen werden nicht zum Vertrags­inhalt, solange Sie diese nicht ausdrücklich akzeptieren. Ihr Fitnessabo endet also ohne Kündigung nach Ablauf eines Jahres. 

24.08.2021

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