Schwangerschaft: Muss ich eine Franchise zahlen?

«Ich bin schwanger und musste wegen Komplikationen ins Spital. Die Krankenkasse stellt mir Franchise und Selbst­behalt in Rechnung. Ihre Begründung: Die Behandlung sei vor der 13. Schwangerschaftswoche erfolgt. Muss ich das akzeptieren?»

Ja. Schwangere müssen zwar für gewisse ärzt­liche Leistungen weder Franchise noch Selbstbehalt zahlen. Das gilt beispielsweise für die regelmässigen Kontrolluntersuchungen. Bei medizinischen Komplikationen sind sie jedoch erst ab der 13. Schwangerschafts­woche von der Kostenbe­teiligung befreit. Dies gilt bis und mit der achten Woche nach der Geburt des Kindes.

17.02.2021

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: