Schulde ich eine Umtriebsentschädigung?

«Ich habe meine Mietwohnung ausser­terminlich zurückgegeben und Nachmieter vorgeschlagen. Laut Mietvertrag schulde ich in diesem Fall eine Umtriebs­entschädigung von 300 Franken. Bin ich wirklich dazu verpflichtet?»

Nein. Der Mieter muss laut Gesetz einen zumutbaren Nachmieter vorschlagen. Dieser muss zahlungsfähig und bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Dann sind Sie vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlassen. Diese Voraussetzungen dürfen durch den Vertrag nicht erschwert werden. Die Klausel zur Umtriebsentschädigung ist ungültig.

03.12.2019

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