Scheidung: Gehört das Haus zur Hälfte meiner Frau?

«Ich habe Jahre vor meiner Heirat ein Haus gekauft. Jetzt werden wir uns scheiden ­lassen. Meine Frau behauptet nun, sie habe einen Anspruch auf die Hälfte des Hauses. Stimmt das?»

Nein. Sie haben bei der Heirat keinen Ehevertrag abgeschlossen. Deshalb gilt in Ihrem Fall das Recht der Errungenschaftsbeteiligung.

Bei der Auflösung der Errungenschaftsbeteiligung haben beide Anspruch auf ihr Eigengut. Das sind jene Vermögensbestandteile, die sie in die Ehe mitbrachten, während der Ehe erbten oder geschenkt ­erhielten.

Da Sie Ihr Haus vor der Heirat gekauft haben, fällt dieses also in Ihr ­Eigengut und gehört auch nach der Scheidung Ihnen allein.

 

18.09.2018

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