Schafft das öffentliche Inventar Klarheit?

«Kürzlich starb mein Vater. Ich kenne seine finanziellen Verhältnisse nicht näher. Möglicherweise war er überschuldet. Kann ich das überprüfen?»

Ja. Sie können innerhalb eines Monats seit Kenntnis des Todesfalls bei der kantonalen Behörde die Erstellung eines «öffentlichen Inventars» verlangen. Darin werden die Vermögenswerte und die Schulden des ­Verstorbenen aufgelistet. Nach Abschluss des öffentlichen Inventars hat jeder Erbe ­innerhalb eines Monats folgende Möglichkeiten: Er kann das Erbe annehmen oder ausschlagen, die amtliche Liquidation ­verlangen oder die «Annahme unter öffentlichem Inventar» erklären. Letzteres be­deutet, dass die Erben nur für diejenigen Schulden haften, die im Inventar ver­zeichnet sind. Die «Annahme unter öffent­lichem Inventar» gilt automatisch auch für jene Erben, die innert der Monatsfrist keine Erklärung abgegeben haben. Ein öffent­liches Inventar kostet oft mehrere Tausend Franken.

09.06.2019

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: