Schädlinge bekämpfen: Ist das Sache des Vermieters?

Ich bin Mieter. Neuerdings krabbeln unzählige Ameisen in der Wohnung umher. Die Tiere ­kommen durch kleinste Ritzen bei den Fensterbrettern in mein Wohn- und Schlafzimmer. Gehen die Kosten für die Bekämpfung dieser Ameisenplage zu Lasten des Vermieters?

Ja. Schädlinge in Mietwohnungen gelten rechtlich gesehen als Mangel am Mietobjekt – und den muss der Vermieter beheben, und zwar auf eigene Kosten. Verlangen Sie also vom Vermieter, dass er innert nützlicher Frist für Abhilfe sorgt.

Ausnahmen: Der Mieter muss allfällige Schädlinge selber und auf seine Kosten bekämpfen, falls dies mit wenig Aufwand möglich ist, also zum Beispiel  mit einem Insektenspray – und ohne professionelle Hilfe. Das Gleiche gilt, wenn dem Mieter nach­gewiesen werden kann, dass er seine Sorgfaltspflichten verletzt und die Tiere eingeschleppt hat. Etwa dann, wenn seine Haustiere Flöhe nach Hause bringen.

04.05.2016

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