Rückforderung noch möglich?

«Ich bin seit etwas mehr als zehn Jahren ­geschieden. Für die Scheidung wurde mir die unentgeltliche Prozessführung gewährt. Mir ist klar, dass man die Gerichts- und Anwaltskosten zurückzahlen muss, sobald man dazu in der Lage ist. Die Gerichtskasse hat mich in all den Jahren aber nur einmal aufgefordert, meine finanziellen Verhältnisse offenzulegen. Muss ich nach wie vor mit einer Rückforderung rechnen?»

Nein. Zwar ist die unentgeltliche Rechtspflege kein Geschenk. Der Staat kann später die vorläufig von ihm übernommenen Kosten ­zurückfordern, wenn sich Ihre wirtschaftliche Lage in der Zwischenzeit deutlich verbessert hat. Dieser Anspruch verjährt aber zehn Jahre nach Abschluss des Verfahrens.

Die Verjährung kann zwar unterbrochen werden, etwa mit einer Betreibung. Sie haben aber nie eine ­Betreibung erhalten. Da seit Ihrer Scheidung mehr als zehn Jahre vergangen sind, müssen Sie also nichts mehr zahlen.

21.05.2019

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