Rekrutenschule: Gibt es ­weiterhin Lohn?­­

«Wir beschäftigen seit rund sechs Monaten einen jungen Angestellten, der demnächst in die Rekrutenschule einrückt. Müssen wir ihm dann weiterhin den Lohn zahlen?»

Es kommt darauf an, wie viel er verdient. Ihr Angestellter hat während der RS einen Anspruch auf Erwerbsersatz. Erreichen ­diese Zahlungen 80 Prozent des Lohns, müssen Sie keinen Lohn mehr ­zahlen. ­Andernfalls müssen Sie für einige Zeit die Differenz zwischen den Erwerbsersatz-­Zahlungen und 80 Prozent des Lohns übernehmen. Wie lange diese Pflicht dauert, hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Im ersten Dienstjahr beträgt sie drei Wochen.

 

12.06.2018

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