Physiotherapie: Darf sich die Krankenkasse weigern, die Kosten zu übernehmen?

«Mein Arzt hat mir Physiotherapie verschrieben. Zwei Monate später begann ich mit der Behandlung. Die Kranken­kasse will jetzt aber nicht zahlen. Ihre ­Begründung: Die ärztliche Verordnung sei nur fünf Wochen lang gültig gewesen. Muss ich das akzeptieren?»

Ja. Sie haben mit der Therapie zu lange gewartet. Die erste Behandlung muss in der Tat innert fünf Wochen erfolgen. Die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt bis zu neun Sitzungen bei einem Physiotherapeuten, wenn ein Arzt die Behandlung verschrieben hat.

18.03.2020

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