Pflege der Mutter: Zahlt die Krankenkasse?

«Meine Mutter hatte einen Unfall und ist jetzt auf Pflege angewiesen. Meine Schwester und ich übernehmen nun die ­Pflege, damit sie nicht ins Pflegeheim oder die Hilfe der Spitex beanspruchen muss. Haben wir deshalb von der ­Krankenkasse unserer Mutter eine ­Entschädigung zugut?»

Nein. Die obligatorische Krankenkasse zahlt nur an Pflegeleistungen, die anerkannte Leistungserbringer erfüllen, zum Beispiel Pflegepersonal mit Fachdiplom. Ausnahmsweise muss die Grundversicherung Pflegeleistungen von Angehörigen ohne Diplom vergüten, sofern diese von einer zugelas­senen Spitexorganisation angestellt sind.

09.06.2021

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: