Pensionskasse: Entstehen mir Nachteile wegen Arbeitsunfähigkeit?

«Ich bin seit drei Monaten arbeitsunfähig. Mein Chef teilte mir jetzt mit, dass er für mich keine Pensionskassenbeiträge mehr zahlen muss. ­Entstehen mir dadurch Nachteile?»

Nein. Viele Pensionskassen sehen in ihrem Reglement vor, dass in der Regel nach ­einer dreimo­natigen ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit weder der Arbeitnehmer noch der Arbeit­geber Beiträge zahlen muss. Dafür kommt die Versicherung auf. Die Prämie dafür zahlt man mit dem je­wei­ligen Pensionskassenabzug.

20.01.2021

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