Operation meiner behinderten Schwester: Darf ich mitreden?

«Meine Schwester ist geistig behindert. Ich bin ihr einziger Angehöriger, wir haben ein enges ­Verhältnis. Ihr Beistand teilte mir nun mit, dass sie operiert werden soll. ­Damit bin ich nicht einverstanden. Habe ich ein Mitspracherecht?»

Möglicherweise. Sie dürfen mitreden, wenn der Beistand kein Vertretungsrecht bei medizinischen Massnahmen hat. Sonst entscheidet er allein. Sie können sich aber an die Erwachsenenschutzbehörde wenden, falls Sie der Ansicht sind, dass der Beistand nicht im Interesse Ihrer Schwester handelt.

20.01.2021

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