Muss ich die Ferien trotz eines Unfalls beziehen?

«Ich hatte einen Unfall. Deshalb bin ich zurzeit arbeitsunfähig. Trotzdem beharrt mein Arbeitgeber darauf, dass ich die Sommerferien beziehe, die er mir vor dem Unfall bewilligt ­hat. Darf er das?»

Wer arbeitsunfähig ist, ist nicht unbedingt ferienun­fähig. Sinn und Zweck von Ferien ist die Erholung. Sprich: Können Sie sich trotz den Unfallfolgen erholen, müssen Sie die Ferien wie vereinbart beziehen.

30.06.2021

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