Mutterschaft: Weniger Geld wegen Kurzarbeit?

«Mein Arbeitgeber hat Kurzarbeit eingeführt. Ich erhalte daher nur noch 80 Prozent des Lohns, den ich vorher erhielt. Bald werde ich Mutter. Hat die Kurz­arbeit einen Einfluss auf die Höhe der Mutterschaftsentschädigung?»

Nein. Sie werden nach der Geburt Ihres Kindes weiterhin 80 Prozent Ihres normalen Lohns erhalten. Wegen der Kurzarbeitsentschädigung erhalten Sie nicht weniger Mutterschaftsgeld. Während der Kurzarbeit müssen auch die Sozial­versicherungsbeiträge wie bis anhin in vollem Umfang gezahlt werden.

10.06.2020

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