Muss sich der Nachbar an den Kosten beteiligen?

«Auf der Grenze zum Grundstück meines Nachbarn steht eine Hecke, die zurück­geschnitten werden sollte. Muss sich auch mein Nachbar an den Kosten beteiligen?»

Ja. Gemäss Gesetz gehört eine Hecke, die auf der Grenze von zwei Grundstücken steht, grundsätzlich beiden Eigentümern. Als Miteigentümer müssen sie sich deshalb an den Kosten für den Unterhalt beteiligen – und zwar zu gleichen Teilen, falls nichts anderes abgemacht wurde.

16.11.2021

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