Muss mir der Arbeitgeber für die Betreuung der erkrankten Mutter freigeben?

«Meine Mutter ist erkrankt und auf Betreuung angewiesen. Sie lebt allein und hat sonst niemanden, der sich um sie kümmern könnte. Darf ich am Arbeitsplatz kurzfristig freinehmen?»

Ja. Wer einen Familien­angehörigen oder den Lebenspartner betreut, weil dies wegen Krankheit oder Unfall notwendig ist, hat bis zu drei bezahlte Urlaubstage pro Fall zugut. Der Anspruch ist auf maximal zehn Tage pro Jahr beschränkt. Für die Betreuung schwer kranker oder verunfallter Kinder unter 15 Jahren können es bis 14 Wochen sein. Angestellte erhalten in diesen Fällen von der Erwerbsersatzversicherung 80 Prozent des Lohns.

Als Familienangehörige gelten ­Eltern, Schwieger­eltern, Grosseltern, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Geschwister sowie der Ehegatte oder eingetragene Partner. Anspruch auf Urlaub für die Betreuung des erkrankten oder verunfallten Lebenspartners hat, wer seit mindestens fünf Jahren mit diesem zusammenlebt. Arbeitgeber dürfen ein Arztzeugnis verlangen.

24.08.2021

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