Muss ich weiterzahlen während der Kündigungsfrist?

«Ich habe mein Pferd bei einem Landwirt im Stall eingestellt. Er stellt mir die Infra­struktur, Futter, Wasser und Stroh zur Verfügung. Ums Ausmisten und Einstreuen sowie die Pflege des Pferdes kümmere ich mich selbst. Im Vertrag steht, dass mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende des nachfolgen­den Monats gekündigt werden kann. Ich möchte mein Pferd aber per sofort in einen anderen Stall verlegen. Müsste ich während der Kündigungsfrist weiterzahlen?»

Nein. Bei Pferdepensionsverträgen handelt es sich um sogenannte Hinterlegungs­verträge. Laut Gesetz müssen Sie sich nicht an eine vereinbarte Vertragsdauer oder an bestimmte Kündigungsfristen und -termine halten. Aber Sie müssten bei einer vor­zeitigen Kündigung die Auslagen ersetzen, die mit Rücksicht auf die vereinbarte Vertragslaufzeit bereits getätigt worden waren. Vorrätiges Heu, Kraftfutter und Stroh ­können vom Bauer jedoch auch ander­weitig verwendet werden. Sie müssen also nur so lange zahlen, bis Sie Ihr Pferd aus dem Stall holen.

07.12.2021

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