Vertrag mit Partnervermittlung: Muss ich trotz Kündigung weiterzahlen?

«Ich habe im Internet eine Mitgliedschaft bei der Partnervermittlungsplattform Parship ab­geschlossen. Vor kurzem kündigte ich den Vertrag vorzeitig. Parship beharrt aber darauf, dass ich bis zum Ende der vereinbarten Vertrags­laufzeit weiterzahle. Muss ich das wirklich?»

Nein. Partnervermittlungsverträge sind nur gültig, wenn sie schriftlich abgeschlossen wurden. Der von Ihnen im Internet abgeschlossene Vertrag ist also nie gültig zustande gekommen. Laut Gesetz kann ein Partnervermittlungsvertrag ohnehin jederzeit und per sofort gekündigt werden. Teilen Sie dies Parship mit einem eingeschriebenen Brief mit. Und erheben Sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag, falls Parship oder ein Inkassobüro Sie betreiben sollte.

09.03.2021

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