Muss ich Schadenersatz zahlen?

«Ich habe im Internet eine Uhr bestellt. Kurz  danach erhielt ich ein Schreiben der Zollverwaltung. Diese behauptet, die Uhr sei  gefälscht. Dann kam noch Post vom Uhrenverband. Dieser verlangt eine Entschädigung von 150 Franken. Muss ich zahlen?»

Nein. Der Import von gefälschter Ware ist zwar verboten – auch wenn sie nur für den privaten Gebrauch gedacht ist. Die Ent­schädigungsforderung des Uhrenverbands ­müssen Sie aber nicht bezahlen. Der Markeninhaber kann für eine Markenschutzverletzung nur dann Schadenersatz verlangen, wenn die Einfuhr gefälschter Ware ihn finanziell geschädigt hat. Das ­dürfte der Verband kaum nachweisen können. Der Zoll darf mutmasslich gefälschte Ware übrigens nur vorübergehend ein­ziehen. Er darf die Ware nicht ohne Ihr Einverständnis vernichten. Er muss Ihnen die Uhr wieder herausgeben, wenn der Markeninhaber nicht innert 10 Tagen eine Klage gegen Sie anstrengt.

26.05.2020

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