Muss ich Prämien nachzahlen?

«Ich bin 2012 von Zug nach Bern gezügelt. Missverständnisse auf beiden Seiten haben dazu geführt, dass ich der Krankenkasse EGK seither nur die tiefere Prämie von Zug gezahlt habe statt der höheren von Bern. Nun soll ich der EGK auf einen Schlag 6487 Franken für fünf Jahre nachzahlen. Muss ich das?»

Ja. Grundsätzlich schulden Sie der Krankenkasse die Prämien auf der Basis Ihres Wohnsitzes. Ab dem Jahr 2012 war dies die Stadt Bern. Der Anspruch der Krankenkasse auf die Prämien ist für die letzten fünf Jahre noch nicht verjährt. Bei älteren For­derungen können Sie argumentieren, dass sie verjährt seien.

Tipp: Reden Sie mit ­Ihrer Krankenkasse, damit sie Ihnen einen Ab­zah­lungsvorschlag macht.

16.05.2017

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