Muss ich mich vorzeitig pensionieren lassen?

«Ich wurde von der Arbeitslosenkasse aus­gesteuert und bin nun von der Sozialhilfe ­abhängig. Demnächst werde ich 63-jährig. Das Sozialamt verlangt jetzt, dass ich meine AHV-Rente vorbeziehe. Muss ich dieser ­Aufforderung nachkommen?»

Ja. Wenn Sie der Auf­forderung des Sozialamts nicht Folge leisten, müssen Sie mit einer Kürzung der Sozialhilfe rechnen. Denn grundsätzlich gehen sowohl die Leistungen der AHV als auch die Leis­tungen der beruflichen Vorsorge der Sozialhilfe vor. Ein Vorbezug der AHV-Rente führt zwar zu einer lebenslangen Kürzung Ihrer Rente. Dafür erhalten Sie mehr Ergänzungsleistungen. (js)

20.08.2019

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