Ich bin geschieden: Muss ich mich an den Reisekosten meiner Kinder beteiligen?

«Ich bin geschieden und muss für meine Ex-Frau und unsere Kinder Alimente zahlen. In den Sommerferien will meine Ex-Frau mit den Kindern eine längere Reise machen. Sie verlangt, dass ich mich an den Kosten beteilige. Bin ich dazu verpflichtet?»

Nein. Die bei einer Scheidung festgelegten Kinderunterhaltsbeiträge sollen den ordentlichen Unterhaltsbedarf der Kinder decken. Laut Gesetz muss der Unterhaltspflichtige nur bei unvorhergesehenen aus­serordentlichen Bedürfnissen eines Kindes einen Extrabeitrag leisten. Dabei kann es sich zum Beispiel um hohe Arzt- oder Zahnarztrechnungen oder aus-ser­ordentliche Schulkosten handeln. Die Kosten für Ferien sind keine unvorhergesehenen ausserordentliche Bedürfnisse.

31.05.2022

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