Kleinere Pflichtteile: Muss ich mein Testament ändern?

«Ich möchte, dass mein Mann nach meinem Tod möglichst viel von meinem Nachlass erhält. Deshalb habe ich schon vor Jahren ein Testament verfasst, in dem ich unseren Sohn auf den Pflichtteil setzte. Der K-Tipp schrieb in der letzten Ausgabe, dass das Erbrecht revidiert wurde: Die Pflichtteile von Nachkommen be­tragen demnach ab dem Jahr 2023 nicht mehr drei Viertel, sondern nur noch die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Muss ich jetzt ein neues Testament schreiben?»

Nein. Ihr Testament bleibt auch nach dem Inkraft­treten des neuen Pflichtteilsrechts gültig. Allerdings ist der Pflichtteil, auf den Ihr Sohn Anspruch hat, ab 1. Januar 2023 kleiner: Er beträgt dann nur noch die Hälfte seines gesetz­lichen Erbanspruchs.

05.10.2021

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