Muss ich wegen der Musik in meinem Laden Lizenzgebühren an die Suisa zahlen?

«Ich habe einen Coiffeursalon übernommen. Dort läuft stets das Radio. Jetzt will die Suisa Geld von mir. Muss ich zahlen?»

Ja. Wer in seinem Geschäft Hintergrundmusik abspielt, muss dafür eine Entschädigung an die Urheber der Musik zahlen. Die Suisa, die Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik, zieht die Entschädigung ein und verteilt das Geld dann an die Urheber. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Geschäftsfläche ab. Sie beträgt zurzeit Fr. 19.20 pro Monat, wenn das ­Geschäft eine Fläche von höchstens 1000 Quadratmetern hat. Geschäfts­inhaber müssen sich bei der Suisa selbst melden. Sonst riskieren sie, mehr zahlen zu müssen. Weitere Informationen finden Sie im Internet auf www.suisa.ch - Kunden - Hintergrundmusik / Music on Hold.

12.01.2021

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