Muss ich für meine Mutter einstehen?

«Meine Mutter hat den Kontakt zu mir vor Jahren abgebrochen. Jetzt erfuhr ich, dass sie hoch verschuldet ist. Kann ich für die Schulden meiner Mutter belangt werden?»

Nein. Für die Schulden haftet nur Ihre ­Mutter selbst. Ist sie auf Sozialhilfe ange­wiesen, könnten Sie aber im Rahmen der Verwandtenunterstützungspflicht zur Kasse gebeten werden. Denn Verwandte in auf- und absteigender Linie müssen sich gegenseitig unterstützen. Um unterstützungspflichtig zu werden, müssten Sie aber in sehr guten finanziellen Verhältnissen leben. Und auch dann ­könnten Sie sich möglicherweise erfolgreich wehren. Denn wenn es an jeglichen persönlichen Beziehungen fehlt, kann das Gericht im Streitfall die Unterstützungspflicht auf­heben oder zumindest ermäs­sigen.

10.04.2020

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