Muss ich für den Rückzug der Betreibung zahlen?

«Ich vermiete eine Wohnung. Der Mieter war mit Zinszahlungen im Rückstand. Deshalb habe ich ihn betrieben. Dann zahlte er. Ich zog die ­Betreibung zurück und verlangte die Löschung im Betreibungsregister. Dafür stellte mir das Amt Fr. 18.30 in Rechnung. Zu Recht?»

Ja. Für den Rückzug einer Betreibung darf das Be­trei­bungsamt folgende ­Kosten in Rechnung stellen:

5 Franken für die Protokollierung des Rückzugs,
8 Franken für das Er­stellen der Rechnung,
Fr. 5.30 für das Zustellen der Rechnung.

Das hat das Bundes­gericht so bestätigt (Urteil 5A_172/2016). Sie können aber die Ihnen vom Betreibungsamt in Rechnung gestellten ­Kosten beim säumigen Mieter einfordern.

01.09.2018

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