Muss ich für das Entkalken des Boilers zahlen?

«Ich habe von meinem Vermieter kürzlich die jährliche Nebenkostenabrechnung erhalten. ­Darin sind auch Kosten für das Entkalken des Boilers aufgeführt. In den vertraglich ­vereinbarten Nebenkosten ist aber lediglich von Heiz- und Warmwasserkosten die Rede. Muss ich trotzdem zahlen?»

Ja. Grundsätzlich darf die Nebenkostenabrechnung, die einem der Vermieter vorlegt, zwar nur Positionen ent­halten, die im ­Mietvertrag auch ausdrücklich als vom Mieter zu ­tragende ­Nebenkosten ­erwähnt sind. Zu den Heizungs- und Warmwasserkosten gehören aber nicht nur die Kosten für die Brennstoffe und die verbrauchte Energie, sondern alle mit dem Betrieb der Heizungs- oder der zentralen Warmwasseraufbereitungsanlage direkt zusammenhängenden Kosten – also auch etwa die Kosten fürs Entkalken von Boiler, Warmwasseranlage und ­Leitungen. 

Nicht in Rechnung stellen dürfte der Vermieter ­Ihnen aber beispielsweise Reparatur- und Erneuerungskosten.

 

13.02.2018

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