Weiterbildung: Muss ich freie Tage aufwenden?

«Ich arbeite 70 Prozent als Pflegefachfrau. Auf Anordnung meines Arbeitgebers mache ich eine Weiterbildung, die mein Teilzeit­pensum zeitlich überschreitet. Mein Chef will mir aber nur 70 Prozent der Weiter­bildung anrechnen. Ist das rechtens?»

Nein. Ordnet der Betrieb eine Weiterbildung an, sind Angestellte verpflichtet, sie zu absolvieren. Die benötigte Zeit ist als Arbeitszeit anzurechnen und zu bezahlen.

25.05.2021

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