Mangelhafte neue Regenjacke: Muss ich eine Reparatur akzeptieren?

«Ich habe im Internetshop von Mammut eine Regenjacke gekauft. Jetzt stellte sich heraus, dass sie nicht wasserdicht ist. Der Verkäufer möchte die Nähte der Jacke neu verschweissen. Muss ich das akzeptieren?»

Nein. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mammut steht ausdrücklich, dass die «gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen» gelten. Eine Reparatur im Garantiefall sieht das Gesetz aber nicht vor. Der Verkäufer muss ­Ihnen entweder eine tadellose neue Jacke geben oder den Kaufpreis zurückerstatten. Eine Reparatur müssen Käufer nur akzeptieren, wenn die gesetzliche Ga­rantie im Kaufvertrag ausdrücklich wegbedungen und vereinbart wurde, dass mangelhafte Ware repariert werde.

23.03.2021

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