Aufgabe einer ehrenamtlichen Tätigkeit: Muss ich eine Kündigungsfrist einhalten?

«Ich helfe regelmässig im Altersheim meiner Wohngemeinde aus. Ich erhalte dafür kein Geld. Nun ziehe ich aus der Region weg und gebe die Arbeit im Altersheim auf. Muss ich eine bestimmte Kündigungsfrist beachten?»

Nein. Sie stellen Ihre Dienste dem Altersheim unentgeltlich zur Verfügung. Daher gelten Sie nicht als Angestellter. Für Sie bedeutet das: Sie können Ihre ehrenamtliche Tätigkeit ohne Weiteres per sofort aufgeben.

23.11.2021

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