Muss ich die Quittung im Original vorlegen?

«Vor rund einem Jahr kaufte ich neue Kopfhörer. Ich scannte den Kassenzettel und legte ihn auf meinem Computer ab, die Quittung warf ich weg. Kürzlich gingen die Kopfhörer kaputt. Der Verkäufer will mir keine Garantie gewähren, da ich den Kassenzettel nicht im Original vorweisen kann. Muss ich das akzeptieren?»

Nein. Ein Käufer, der Garantieansprüche geltend machen will, muss beweisen können, wann und bei wem er den defekten Gegenstand erworben hat. Diesen Beweis kann man mit dem Kaufbeleg erbringen. Die Originalquittung ist dafür nicht zwingend erforderlich. Eine Kopie oder ein digitaler Beleg reichen als Beweismittel aus.

04.05.2021

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: