Muss ich die Mahngebühren zahlen?

«Ich habe im Internet etwas bestellt und dann vergessen, die Rechnung zu zahlen. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Verkäufers ist nicht er, sondern eine Drittfirma für das Inkasso zuständig. Diese Firma verlangt jetzt zusätzlich zum Kaufpreis Mahngebühren. Tatsächlich verweisen die AGB des Verkäufers mit einem Link auf die AGB der Inkassofirma. Letztere sehen vor, dass für eine Mahnung 20 Franken Mahngebühren in Rechnung gestellt werden. Muss ich diese Gebühren zahlen?»

Nein. Das Gesetz sieht keine Mahngebühren vor. Diese sind deshalb nur dann geschuldet, falls sie in einem Vertrag unter den Parteien betragsmässig vereinbart wurden. Das war bei Ihnen nicht der Fall. Zwar können auch Allgemeine Geschäftsbedingungen Bestandteil eines Vertrags sein. Sie mussten jedoch nicht davon ausgehen, dass die AGB des Verkäufers einen Verweis auf weitere AGB eines Inkassobüros enthalten. Deshalb wurden die Inkasso-AGB nicht Bestandteil des Kaufvertrags. Es ist Konsumenten nicht zumutbar, dass sie seitenlange AGB nach Verweisen auf AGB eines anderen Unternehmens durchsuchen müssen. Fazit: Sie müssen die Mahngebühren nicht zahlen.

22.03.2022

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: