Muss ich die Mahngebühr zahlen?

«Ich zahle meine Rechnungen jeweils mit ­Einzahlungsscheinen bar am Postschalter. Neulich zahlte ich eine Rechnung am letzten Tag der Zahlungsfrist. Trotzdem erhielt ich ­danach eine Mahnung. Muss ich die mir in Rechnung gestellten Mahngebühren ­zahlen?»

Nein. Sie haben frist­gerecht bezahlt. Bei Barzahlungen am Postschalter ist die Zahlungsfrist eingehalten, wenn die Einzahlung am letzten Tag der Frist erfolgt. Anders bei Über­weisungen von Bank- oder Postkonten: Hier muss der geschul­dete Betrag spä­testens bei Ablauf der Frist auf dem Konto des Gläubigers eingehen.

Gut zu wissen: Für eine erste Mahnung sind nur dann Mahngebühren geschuldet, wenn dies vertraglich vereinbart oder gesetzlich ausdrücklich vorgesehen ist.

25.02.2020

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