Zuchtkatze nicht kastriert: Muss ich die vereinbarte Konventionalstrafe zahlen?

«Kürzlich kaufte ich eine Zuchtkatze. Im Kaufvertrag steht, dass ich die Katze kastrieren lassen und das dem Verkäufer belegen muss. Für den Fall, dass ich gegen Abmachungen im Vertrag verstosse, wurde eine Konventionalstrafe vereinbart. Sie beträgt das Dreifache des Kaufpreises. Muss ich so viel zahlen, wenn ich die Katze nicht kastrieren lasse?»

Ja. Laut Gesetz darf für den Fall einer Vertragsverletzung eine Konventionalstrafe vereinbart werden. Wenn Sie die Kastration der Katze unterlassen, müssen Sie deshalb die ganze im Kaufvertrag festgelegte Strafe zahlen. Ein Gericht kann zwar eine übermässig hohe Konventionalstrafe reduzieren. Die Konventionalstrafe in Ihrem Kaufvertrag kann aber nicht als übermässig hoch bezeichnet werden.

29.09.2020

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