Muss ich die ganze Kinderzulage abgeben?

«Meine 6-jährige Tochter lebt bei ihrer Mutter, wir waren nie verheiratet. Ich zahle einen monatlichen Unterhaltsbeitrag plus Kinderzulage. Nun wechsle ich meine Arbeitsstelle und werde eine höhere Kinderzulage erhalten. Nach meiner Meinung kann ich die Differenz behalten, weil wir uns schon lange auf den aktuellen Beitrag geeinigt haben. Die Mutter behauptet das Gegenteil. Im Unterhaltsvertrag steht dazu nichts. Muss ich ihr die ganze Zulage überweisen?»

Ja. Das Gesetz über die Familienzulagen sieht ausdrücklich vor, dass Kinderzulagen zusätzlich zum ­Unterhalt geschuldet sind. Sie müssen daher die ­ganze Kinderzulage an die ­Mutter Ihres Kindes weitergeben.

03.10.2017

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