Muss ich die Einstelltage akzeptieren?

«Mir wurde gekündigt. Deshalb meldete ich mich beim Arbeitsvermittlungszentrum (RAV). Dort wurde mir das Taggeld für zwölf Tage verweigert, weil ich während der dreimonatigen Kündigungsfrist im Durchschnitt nur vier Be­werbungen pro Monat abgeschickt hatte. Muss ich das akzeptieren?»

Ja. Wer seine Stelle verliert, muss alles unternehmen, um möglichst rasch eine neue Arbeit zu finden. Daher müssen Betroffene ­bereits während der Kündigungsfrist mit der Stellensuche anfangen.

Gekündigte müssen genügend Arbeitsbemühungen vorweisen – sowohl während der Kündigungsfrist als auch nach Eintritt der Arbeitslosigkeit. In der Regel gelten pro Monat zehn bis zwölf Bewer­bungen als genügend.

Ungenügende Arbeits­bemühungen gelten meist als leichtes Verschulden und können mit 1 bis 15 Einstelltagen sanktioniert ­werden. Während Einstelltagen erhalten Arbeitslose keine Taggelder. Wer mit der Zahl der «aufgebrummten» Einstelltage nicht einverstanden ist, kann die Verfügung innert 30 Tagen bei der zustän­digen Beschwerdestelle anfechten. Das Verfahren ist kostenlos.

Ist Ihre geringe Anzahl an Bewerbungen nicht auf wenige offene Stellen in Ihrem Beruf zurückzuführen oder sonstwie nicht gut begründbar, entspricht die angeordnete Anzahl Einstelltage der gängigen Praxis. Eine Anfechtung wäre in diesem Fall wohl aussichtslos. 

13.06.2017

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: