Muss ich den zu viel bezahlten Betrag zurückzahlen?

«Unser Betrieb hat während der Pandemie Kurz­arbeit eingeführt – zuerst zu 100 Prozent, später noch zu 50 Prozent. Als ich wieder halbtags arbeiten konnte, zahlte mir mein Chef wegen ­einer Panne in der Buchhaltung zusätzlich zum Lohn weiterhin die volle Kurzarbeitsentschädigung. Jetzt verlangt er das zu viel bezahlte Geld zurück. Muss ich zahlen?»

Ja. Die Kurzarbeitsentschädigung beträgt 80 Prozent des Verdienstausfalls. Als Sie erneut 50 Prozent arbeiten konnten, musste Ihr Arbeitgeber den Lohn für diese 50 Prozent wieder aus der eigenen Tasche zahlen. Sie hatten somit nur noch die Hälfte der bis dahin erhaltenen Kurzarbeitsentschädigung zugut. Die andere Hälfte müssen Sie zurückzahlen, da die zu hohen Lohnzahlungen Ihres Chefs irrtümlich erfolgt sind. Der Arbeitgeber wiederum muss allenfalls zu Unrecht bezogene Kurzarbeitsentschädigungen an die Arbeitslosenkasse zurückzahlen.

03.05.2022

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