Muss ich den Vorbezug zurückzahlen?

«Ich besitze eine Eigentumswohnung im Kanton Zürich. Für den Kauf der Wohnung habe ich von meiner Pensionskasse einen Teil des Alterskapitals bezogen. Demnächst werde ich vorübergehend nach Bern ziehen und meine Wohnung vermieten. Muss ich den Vorbezug dann an die Pensionskasse zurückzahlen?»

Nein. Sie müssten den Vorbezug nur dann zurückzahlen, wenn Sie die Wohnung verkaufen und das in sie eingesetzte Kapital nicht innert ­zweier Jahre erneut in selbst­genutztes Eigentum investieren. Oder wenn Sie ­jemandem Rechte einräumen würden, die wirtschaftlich einem Verkauf gleichkommen – so zum Beispiel bei Einräumung einer Nutzniessung. Eine vo­rübergehende Aufgabe der Eigennutzung durch eine Vermietung ist aber kein Problem.

21.05.2019

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