Muss ich den Verlustschein meines verstorbenen Vaters zurückzahlen?

«Vor vier Jahren starb mein Vater. Dass Verlustscheine gegen ihn vorhanden sind, wusste ich nicht. Ich nahm die Erbschaft an. Jetzt stellte ein Inkassobüro Forderungen. Muss ich zahlen?»

Nein. Grundsätzlich verjähren Verlustscheine zwar erst nach 20 Jahren. Nach dem Tod eines Schuldners verjährt die Forderung aber ein Jahr nach Eröffnung des Erbgangs. Diese Forderung ist also verjährt.

16.03.2021

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