Muss ich den Rest zahlen?

«Ich buchte bei einem Reisebüro Ferien und zahlte die erste Rate. Nun wäre die Restzahlung fällig. Die Reise soll im Juni stattfinden. Ich vermute aber, dass sie das Reisebüro wegen der ­Corona-Krise annullieren wird. Muss ich die Restzahlung trotzdem leisten?»

Ja.  Zurzeit lässt sich noch nicht ausschliessen, dass die Reise im Juni durchgeführt werden kann. Daher gelten nach wie vor der mit dem Reisebüro abgeschlossene Vertrag und die darin vereinbarten Stornierungsbedingungen. 

Stornieren Sie die Reise nicht und wird sie später annulliert, muss Ihnen das Reisebüro alle Beträge vollumfänglich erstatten (K-Tipp 8/2020). 

05.05.2020

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