Muss ich als Kläger den Kostenvorschuss bezahlen?

«Ich machte vor Jahren Privatkonkurs. Einer der Gläubiger betrieb mich kürzlich erneut. Ich erhob Rechtsvorschlag mit der Begründung, ich sei seit dem Konkurs zu keinem neuen Vermögen gekommen. Nun muss das Gericht die ­Sache klären. Es verlangt, dass ich die Kosten dieses Verfahrens vorschiesse. Zu Recht?»

Ja. Denn laut Bundesgericht sind Sie in diesem Verfahren um die Feststellung, ob neues Vermögen vorhanden ist, Kläger. Die ­Gerichte dürfen von Klägern einen Kostenvorschuss verlangen.

01.06.2021

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