Muss ich den höheren Mietzins akzeptieren?

«Ich bin Mieter in einer Liegenschaft, die ­kürzlich verkauft wurde. Der Käufer verlangt ab sofort einen höheren Mietzins. Muss ich mir das gefallen lassen?»

Nein. Der Käufer muss ­Ihren Mietvertrag übernehmen. Er dürfte den Mietzins erst auf den nächstmöglichen Kündigungstermin erhöhen. Er muss Ihnen die Vertrags­änderung mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist mit dem amtlichen Formular mitteilen und sie begründen. Ist der neue Zins missbräuchlich, können Sie ihn innert 30 Tagen bei der lokalen Schlichtungsbehörde anfechten.

24.03.2020

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