Muss ich dem randalierenden Mieter ordentlich kündigen?

«Ich vermiete eine Wohnung. Der Mieter hat kürzlich in der Wohnung randaliert. Der dadurch entstandene Schaden ist enorm. Ich will ihm nun kündigen. Muss ich die vertraglich vereinbarte Kündigungs­frist einhalten?»

Nein. Ihr Mieter beschädigte die Wohnung vorsätzlich und erheblich. In solchen Fällen ist eine Kündigung per sofort möglich. Sie können den Vertrag also ohne vorgängige schriftliche Abmahnung und ohne Ein­haltung der Kündigungsfrist auflösen. Nach einer Kündigung wegen schwerer Vertragsverletzung ist eine Mieterstreckung aus­geschlossen. Ausserdem muss Ihr Mieter für den Schaden aufkommen.

12.04.2022

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