Muss ich dem Gläubiger Zinsen zahlen?

«Aus einer früheren Betreibung existiert ein Pfändungsverlustschein gegen mich. Nun bin ich in der Lage, die offene Rechnung zu begleichen. Der Gläubiger stellt mir aber zusätzlich Zinsen, einen Verzugsschaden und weitere Kosten in Rechnung. Ist das zulässig?»

Nein. Schuldner eines Verlustscheins ­müssen weder Zinsen noch andere Kosten zahlen. Sie schulden nur den auf dem Verlustschein aufgeführten Betrag. Tipp: Am besten begleichen Sie die offene ­Forderung direkt beim Betreibungsamt, das den Verlustschein ausstellte. Anschlies­­send wird der Verlustschein im Verlust­schein­register gelöscht. Auf Verlangen erhalten Sie eine Bescheinigung der ­Löschung.

17.11.2020

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