Muss ich das Zeugnis akzeptieren?

«Ich habe meine Stelle gekündigt. Während rund zehn Dienstjahren übte ich verschiedene Tätigkeiten aus. Das Schlusszeugnis enthält aber nur eine Aufzählung meiner letzten ­Aufgaben. Muss ich das akzeptieren?»

Nein. Angestellte können jederzeit ein vollständiges Arbeitszeugnis verlangen. Darin müssen die das ­ganze Arbeitsverhältnis prägenden Tätigkeiten und die wichtigsten Funktionen detailliert aufgelistet sein. Dazu kommt eine Beurteilung der Leistung und des Verhaltens. Beharren Sie also auf einem vollstän­digen Zeugnis. Kommt der Betrieb dem nicht nach, können Sie Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen.

 

15.01.2019

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