Muss ich das ganze Pensionskassen-Guthaben teilen?

«Ich bin 58 Jahre alt und habe mich ­entschlossen, meine langjährige Freundin zu heiraten. Was geschieht mit meinem ­Pensionskassenguthaben, falls die Ehe ­scheitert? Muss ich dann das ganze ersparte Guthaben mit ihr teilen?»

Nein. Beim Vorsorgeausgleich im Falle einer Scheidung müssen Sie nur jenen Teil Ihres Altersguthabens mit Ihrer Frau teilen, den Sie während der Ehe bis zum Einreichen der Scheidungsklage beim Gericht angespart haben. Dies gilt auch für Ihre Ehefrau.

10.04.2018

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: